AGB´s zum 1. Fussballcamp der JSG Hunsrücker Land
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das Jugendfußballcamp der JSG Hunsrücker Land (Anbieter), organisiert durch den Förderverein der JSG Hunsrücker Land e.V.
1. Vertragsschluss
Die Anmeldung des Kunden für das Jugendfußballcamp der JSG Hunsrücker Land stellt ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages da. Der Vertrag kommt mit der Teilnahmebestätigung des Anbieters, infolge des vollständigen Zahlungseingang zustande. Der Anbieter behält sich vor, die Veranstaltung bei unzureichender Teilnehmerzahl abzusagen.
2. Leistung
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der aktuellen Leistungsbeschreibung des Anbieters, insbesondere auf der Website (www.jsg-hunsruecker-land.de) und in den weiteren Informationsmaterialien. Änderungen sind möglich und obliegen den Trainern und Betreuern vor Ort. Für die An- und Abreise zum Sportplatz Niederwörresbach sind die Teilnehmer selbst verantwortlich.
3. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen sind möglich, jedoch nur gestattet, sofern sie nicht erheblich sind. Erfolgt eine Anmeldung erst nach dem 13.06.2025 kann eine rechtzeitige Fertigstellung der Ausrüstung nicht mehr garantiert werden.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Mit Erhalt der Teilnahmebestätigung gilt der Vertrag als abgeschlossen, der Platz im Fußballcamp als reserviert und der Rechnungsbetrag wird zur Zahlung fällig. Eine bestellte Beflockung des Trikots setzt eine rechtzeitige Zahlung des Rechnungsbetrags voraus.
5. Rücktritt und Stornierung
Tritt ein Kunde vom Vertrag zurück, verliert die JSG Hunsrücker Land den Anspruch auf einen Teil des Anmeldepreises. Bei Rücktritt bis 15.06.2025 kann eine Rückerstattung in Höhe von 50% des Anmeldepreise gewährt werden.
Bei unvorhergesehenen, außergewöhnlichen Umständen, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren oder höherer Gewalt kann die JSG Hunsrücker Land vom Vertrag zurücktreten.
Bei Abbruch der Campteilnahme besteht kein Anspruch auf Erstattung des Anmeldepreises. Sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sind mit Abbruch gegen die JSG Hunsrücker Land erloschen.
6. Sporttauglichkeit
Eine allgemeine Sporttauglichkeit wird für die Teilnahme an dem Jugendfußballcamp vom Veranstalter vorausgesetzt. Sollten hierüber Bedenken bestehen, müssen diese dem Veranstalter unmittelbar angemeldet werden. Im Folgenden kann der Veranstalter einen entsprechenden Nachweis über die Sporttauglichkeit von den Erziehungsberechtigten verlangen. Der Nachweis ist zwingend nur von einem Arzt zu erstellen. Es wird darauf hingewiesen, dass dem Teilnehmer bei körperlicher Beanspruchung durch die sportpraktische Veranstaltung bei Infektionskrankheiten oder während der Rekonvaleszenz Risiken entstehen können.
7. Medizinische Versorgung
Bei einer Erkrankung oder Verletzung des Teilnehmers während der Veranstaltung, bevollmächtigt der Erziehungsberechtigte die Trainer und Betreuer alle notwendigen Schritte einzuleiten, die für eine angemessene Behandlung nötig sind. Hierzu zählt auch die Veranlassung des Heimtransports. Sollten durch eine medizinische Notfallversorgung Kosten entstehen, sind diese von den Erziehungsberechtigten zu erstatten.
8. Versicherungen für Verletzungen, Erkrankungen u.ä.
Der Erziehungsberechtigte hat die Absicherung von Verletzungen und/oder Erkrankungen sowie Folgeschäden durch die gesetzliche Kranken- und/oder Unfallversicherung direkt abzusichern. Haftpflichtschäden sind ebenfalls durch die Erziehungsberechtigten direkt abzusichern. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen des Teilnehmers.
9. Haftung und Haftungsbeschränkung
Die JSG Hunsrücker Land haftet für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Trainer und Betreuer sowie die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung. Bei Diebstahl besteht keine Haftung durch den Veranstalter.
10. Datenschutz/Datenschutzerklärung
Alle Informationen über den Datenschutz unserer Teilnehmer finden sich in unserer Datenschutzerklärung (siehe Impressum). Sie ist Bestandteil unserer AGB:
11. Aufsichtspflichten und Rechte des Veranstalters
Für die Dauer des Camps werden die Aufsichtspflichten und -rechte für die minderjährigen Teilnehmer an die Trainer und Betreuer des JSG Hunsrücker Land übertragen. Der Teilnehmer hat den Anweisungen Folge zu leisten. Werden Weisungen nicht beachtet, so kann der Teilnehmer ganz oder teilweise vom Training ausgeschlossen werden. Bei erheblichen oder schweren Pflichtverletzungen kann der Teilnehmer von der gesamten Veranstaltung ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Anmeldepreises entfällt in diesem Fall.
12. Ton-, Foto- und Filmaufnahmen
Der Teilnehmer und seine gesetzlichen Vertreter erklären mit der Anmeldung ihr Einverständnis dazu, dass während der Veranstaltung Ton-, Foto- und Filmaufnahmen angefertigt, vervielfältigt und durch die JSG Hunsrücker Land veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung erfolgt auf den sozialen Medien (Instagram, Facebook, WhatsApp Kanal) und unserer Homepage und zwar ohne Beschränkung der inhaltlichen, räumlichen oder zeitlichen Verwendung.
